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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann darf Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Arbeitgeber dürfen das Gehalt ihrer Mitarbeiter in der Regel nicht einseitig kürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Gehaltskürzungen zulässig sind, wie zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Insolvenz des Unternehmens. Auch bei einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das Gehalt gekürzt werden. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um seine Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen?

    Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen? Ja, in einigen Fällen können Arbeitgeber das alte Gehalt eines Mitarbeiters sehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mitarbeiter sein altes Gehalt bei Verhandlungen über ein neues Gehalt offenlegt oder wenn der Arbeitgeber Zugriff auf alte Gehaltsabrechnungen hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber in einigen Ländern gesetzlich verpflichtet sind, Gehaltsinformationen vertraulich zu behandeln. Es ist ratsam, sich über die Datenschutzbestimmungen in Ihrem Land zu informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Gehaltsinformationen angemessen geschützt sind.

  • Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

    Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten? In der Regel darf ein Arbeitgeber das Gehalt eines Arbeitnehmers nicht ohne dessen Zustimmung einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten kann, zum Beispiel bei offenen Forderungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen bezüglich des Gehalts schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn ein Arbeitgeber das Gehalt ohne rechtliche Grundlage einbehält, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Gehalt einzufordern. Es ist ratsam, sich im Falle von Unstimmigkeiten mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die eigenen Rechte zu schützen.

  • Was zahlt Arbeitgeber bei kurzfristiger Beschäftigung?

    Was zahlt Arbeitgeber bei kurzfristiger Beschäftigung? Bei einer kurzfristigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber in der Regel den vereinbarten Stundenlohn oder das vereinbarte Gehalt an den Arbeitnehmer. Zudem muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für den kurzfristig Beschäftigten abführen. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung von bis zu 70 Arbeitstagen im Jahr sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Arbeitgeber muss jedoch die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer abführen.

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    Duden Vorlagensammlung - Bewerbung

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    Beruf Lehrer:in

    Beruf Lehrer:in , Das Studienbuch bietet in zweiter, überarbeiteter und erweiterter Auflage einen forschungsorientierten Überblick zum Lehrer:innenberuf, der sich speziell an Lehramtsstudierende richtet. Die Konzeption und Struktur des Bandes schließt an die sechs Aufgabenfelder der KMK an: Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Beraten, Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen und Weiterentwicklung der eigenen Schule. Darüber hinaus befassen sich die Autor:innen mit der Geschichte des Lehrer:innenberufs, den Charakteristika des Arbeitsplatzes Schule, dem Berufsbild in der Öffentlichkeit sowie den Themen Berufswahl, Berufsbiografien, Überzeugungen, Kooperation und Belastung von Lehrkräften sowie Inklusion, Digitalisierung und Forschungsorientierung im Lehrer:innenberuf. Wer verstehen will, warum welche Anforderungen für den Lehrer:innenberuf charakteristisch erscheinen, welche historischen, strukturellen, personalen Bedingungen für Lehrkräfte relevant sind und was aus verschiedenen Perspektiven Professionalität von Lehrer:innen ausmacht, der findet in diesem Band ein gebündeltes, umfassendes Informationsangebot. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. aktual. und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20231113, Produktform: Kartoniert, Redaktion: Rothland, Martin, Edition: REV, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. aktual. und erweiterte Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 452, Abbildungen: 30 schwarz-weiße Abbildungen, 11 Tabellen, Keyword: Lehramt studieren; Lehramtstudium; Lehrer; Lehrerberuf; Lehrerbildung; Lehrerin; Referendar; Referendarin; Schule; Schulpädagogik, Fachschema: Bildungspolitik~Politik / Bildung~Lehrer~Pädagoge / Lehrer~Ausbildung / Lehrerausbildung~Lehrerausbildung - Lehrerfortbildung, Fachkategorie: Bildungsstrategien und -politik, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Didaktik/Methodik/Schulpädagogik/Fachdidaktik, Fachkategorie: Lehrerausbildung, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Originalsprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Co-Verlag: Waxmann Verlag GmbH, Co-Verlag: Waxmann Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 245, Breite: 173, Höhe: 33, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 4492196, Vorgänger EAN: 9783825286804, eBook EAN: 9783838588216, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Goldin, Claudia: Karriere und Familie
    Goldin, Claudia: Karriere und Familie

    Karriere und Familie , »Ein Weckruf für mehr  Chancengleichheit« DHI-Präsident Marcel  Fratzscher über den Nobelpreis für Claudia Goldin Es war ein Paukenschlag aus der Stockholmer Akademie für Wissenschaften: Eine Frau erhält den Wirtschaftsnobelpreis, und sie arbeitet über - Frauen. Seit Jahrzehnten und auf der Grundlage von über 200 Jahre zurückreichenden Daten forscht Claudia Goldin zu der großen Gerechtigkeitslücke, an der viele gutausgebildete Frauen und Mütter bis heute scheitern. Warum übernehmen sie den größten Teil der Care-Arbeit? Warum verdienen sie weniger als Männer, in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent? Warum arbeiten so viele von ihnen Teilzeit, obwohl sie dadurch hohe Abstriche bei der Altersversorgung in Kauf nehmen müssen? Claudia Goldin beschreibt, wie Generationen von Frauen mit dem Problem der Vereinbarkeit von Karriere und Familie gekämpft haben. Ihre bahnbrechenden Forschungen erklären, wie Frauen in der Arbeitswelt benachteiligt wurden - und warum sich das bis heute kaum geändert hat. In ihrem wegweisenden Buch weist die Nobelpreisträgerin nach, was viele Frauen nur ahnten. Und mehr noch: Sie liefert den Schlüssel zur Veränderung. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 28.00 € | Versand*: 0 €
  • Warum zahlen Arbeitgeber ungern mehr Gehalt?

    Arbeitgeber zahlen ungern mehr Gehalt, da dies ihre Kosten erhöht und ihre Gewinnmargen beeinträchtigen kann. Zudem besteht die Sorge, dass höhere Gehälter zu einer Erhöhung der Lohnkosten insgesamt führen könnten, was wiederum zu einer Inflation oder zu Preiserhöhungen führen könnte. Schließlich möchten Arbeitgeber möglicherweise auch die Lohnstruktur und Hierarchie in ihrem Unternehmen beibehalten und keine Ungleichheit zwischen den Mitarbeitern schaffen.

  • Darf der Arbeitgeber überwiesenes Gehalt zurückbuchen?

    In der Regel darf der Arbeitgeber das bereits überwiesene Gehalt nicht einfach zurückbuchen. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung, die der Arbeitgeber einhalten muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt oder der Arbeitnehmer das Geld unrechtmäßig erhalten hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber unter Umständen rechtliche Schritte einleiten, um das Geld zurückzufordern.

  • Wann darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Wann darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen? In der Regel darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einseitig kürzen, es sei denn, es liegt eine vertragliche Vereinbarung vor oder es gibt eine gesetzliche Grundlage, die dies erlaubt. Zum Beispiel kann eine Gehaltskürzung bei Arbeitsausfall aufgrund von Kurzarbeit oder betrieblichen Gründen erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält und die Mitarbeiter über etwaige Gehaltskürzungen rechtzeitig informiert. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen, um seine Rechte zu kennen und zu schützen.

  • Wann muss Arbeitgeber letztes Gehalt zahlen?

    In Deutschland muss der Arbeitgeber das letzte Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Beschäftigungsverhältnisses zahlen. Dies ist gesetzlich im § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sollte das Gehalt nicht fristgerecht gezahlt werden, können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihr Geld einzufordern. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern ernst nehmen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Unklarheiten oder Problemen mit der Gehaltszahlung können sich Arbeitnehmer an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsberatung wenden.

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