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Produkt zum Begriff Leistungen:


  • Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag

    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag , AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag. Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180305, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#5#, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 71, Keyword: Besondere Leistungen; Honorar; Honorare; HOAI 2013; Leistungsbild; Leistungsbilder; Objektplanung; Objektplanungsleistungen; Planer; Planung; Planungsleistungen; Verkehrsplanung; Verkehrsführung; Gesamtverkehrsplan; Honorierung; Verkehrsuntersuchung; Verkehrssimulation; Bauvorhaben; HOAI, Region: Europa, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: X, Seitenanzahl: 71, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 238, Breite: 116, Höhe: 10, Gewicht: 158, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783887845988, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1650298

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • PURLINE Halogen-Heizgerät 800W mit zwei Leistungen und niedrigem Stromverbrauch
    PURLINE Halogen-Heizgerät 800W mit zwei Leistungen und niedrigem Stromverbrauch

    Sie suchen ein einfaches, wirtschaftliches und hochwertiges Heizsystem? Purline bietet Ihnen die kompletteste Palette an Halogenheizgeräten, die mit 2 Quarzstrahlern ausgestattet sind, die sowohl im Innen- als auch im Außenbereich für eine intensive und angenehme Wärme sorgen, sowie mit der neuesten Carbon-Infrarot-Technologie. In nur wenigen Minuten genießen Sie eine angenehme Wärme ohne Zugluft oder Chemikalien, ideal für Menschen mit Atemproblemen. Das Modell HEATY QU 800 ist ein Halogenheizgerät mit niedrigem Verbrauch und ultraleiser Technologie. Er verfügt über 2 Heizstufen (400/800 W), einen rückseitigen Wärmereflektor und einen Sicherheitsschalter. Sein Design verbindet einen weißen Retro-Stil mit goldenen Akzenten mit einer großen Funktionalität und ist dank seiner Größe (LxTxH: 24x15x35 cm) und seines geringen Gewichts (1 kg) ideal für kleine Räume.

    Preis: 26.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Haverland NYEC-11 Tragbarer Ölradiator, einstellbar, 3 Leistungen 1000/1300/2300W
    Haverland NYEC-11 Tragbarer Ölradiator, einstellbar, 3 Leistungen 1000/1300/2300W

    HAVERLAND NYEC-11: Das Modell NYEC-11 hat 11 Heizelemente und 3 Heizleistungen 1000/1300/2300 W. Modellfarbe: Weiß. Modellfarbe: Weiß. Beschreibung: HAVERLAND NYEC - TRAGBARER ÖLSTRAHLER:Mit dem tragbaren Heizkörper NYEC können Sie die Wärme jederzeit und in jedem Raum Ihres Hauses genießen!

    Preis: 119.94 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Leistungen bietet ein Arbeitgeber üblicherweise an, um die Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter zu verbessern?

    Ein Arbeitgeber bietet üblicherweise Benefits wie flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung an. Zudem können auch Weiterbildungsangebote, Mitarbeiter-Events und betriebliche Altersvorsorge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen. Ein angenehmes Arbeitsklima, klare Kommunikation und die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Arbeitsalltags sind ebenfalls wichtige Leistungen, die ein Arbeitgeber bieten kann.

  • Welche Art von Leistungen und Vorteilen bietet Ihr Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt an?

    Unser Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und regelmäßige Weiterbildungsangebote. Zudem gibt es Mitarbeitervergünstigungen bei verschiedenen Partnerunternehmen und ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Fitnessangeboten. Auch eine betriebliche Altersvorsorge und eine Unfallversicherung werden angeboten.

  • Wann zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?

    Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen in der Regel zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers. Diese Leistungen können beispielsweise in Form von Sparplänen oder Fondssparplänen erfolgen. Die genauen Konditionen und Beträge werden im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt meist monatlich oder jährlich, je nach Vereinbarung. Es ist wichtig, sich über die individuellen Regelungen im Unternehmen zu informieren, um von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren zu können.

  • Kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ablehnen?

    Kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ablehnen? In der Regel kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht einfach ablehnen, wenn sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sind. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber dies jedoch begründen und mit dem Arbeitnehmer alternative Lösungen suchen. Grundsätzlich sind vermögenswirksame Leistungen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die jedoch in vielen Fällen vertraglich festgelegt ist.

Ähnliche Suchbegriffe für Leistungen:


  • FRISCH LICHT LED-Aufbau-Rasterleuchte mit 3 wählbaren Leistungen L 1.520
    FRISCH LICHT LED-Aufbau-Rasterleuchte mit 3 wählbaren Leistungen L 1.520

    Stahlblechgehäuse weiß, Querlamellen und reflektierende Flächen hochglanz-eloxiert, lichttechnische Eigenschaften:, 14 Leistungsstufen per 4 DIP-Schalter einstellbar, von 18W, 2.900 - 57W, 8.600 lm, Farbtemperatur 4000K, UGR < 19 bildschirmarbeitsplatzgeeignet, mit Multiwatt-Netzteil, Abmessungen:, L 1.520, B 210, H 70, Leuchtmittel nicht wechselbar, Lebensdauer 50.000 Stunden

    Preis: 172.72 € | Versand*: 5.99 €
  • Mikrowelle 3200W/34L | 2,1kW | 3 Leistungen und Auftaumodus | 230V | 575x530x370(h)mm .
    Mikrowelle 3200W/34L | 2,1kW | 3 Leistungen und Auftaumodus | 230V | 575x530x370(h)mm .

    Edelstahl, mit Tip-Top-Steuerung, 10 einstellbaren Garprogrammen, 3 Leistungsstufen und Auftaumodus, Keramikboden. Steuerung: Digital Programmierbar: Ja Höhe/Inhalt: 22,50 cm Breite/Inhalt: 36,00 cm Tiefe/Inhalt: 40,90 cm Scharnierseite: Links Mit Drehteller: Nein Mit Keramiksockel: Ja Anschluss: 230V Frequenz: 50Hz Elektrische Leistung: 3200W Leistung (Mikrowelle) 2.100,00 W Inhalt: 34 Liter Nettogewicht: 32,2 kg Material: rostfreier Stahl Abmessungen: 575x530x370(h)mm

    Preis: 1310.59 € | Versand*: 0.00 €
  • Haartrockner Orbegozo Seh1850 Hotel Schwarz 1800 W 2 Leistungen 3 Stufen Ac Motor
    Haartrockner Orbegozo Seh1850 Hotel Schwarz 1800 W 2 Leistungen 3 Stufen Ac Motor

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  • Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern?

    Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern? Nein, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht einfach verweigern, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung vorgesehen ist. Vermögenswirksame Leistungen sind in vielen Branchen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und können beispielsweise in Form von Sparplänen oder Beteiligungen an Investmentfonds angeboten werden. Sollte der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen dennoch verweigern, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, da der Anspruch des Arbeitnehmers darauf gesetzlich verankert ist. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen oder mit dem Arbeitgeber über die Gründe für die Verweigerung zu sprechen.

  • Wie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Zulage gewähren, um zusätzliche Leistungen oder besondere Arbeitsbedingungen zu honorieren?

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine Zulage in Form von Bonuszahlungen, Prämien oder Sonderzahlungen gewähren. Diese können an individuelle Leistungen, Erfolge oder besondere Arbeitsbedingungen geknüpft sein. Die Höhe und Art der Zulage sollte transparent kommuniziert und fair für alle Mitarbeiter gestaltet werden.

  • Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber?

    Wie hoch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel beträgt die vermögenswirksame Leistung zwischen 6 und 40 Euro pro Monat. Es gibt auch Branchen, in denen vermögenswirksame Leistungen komplett vom Arbeitgeber übernommen werden. Es ist empfehlenswert, sich bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat über die genaue Höhe der vermögenswirksamen Leistungen zu informieren. In vielen Fällen können Arbeitnehmer auch selbst zusätzlich Beträge in ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen, um die Rendite zu steigern.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet vermögenswirksame Leistungen abführen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet vermögenswirksame Leistungen abzuführen? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, vermögenswirksame Leistungen anzubieten. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Zusatzleistung gewährt. Allerdings können tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge vorsehen, dass vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden müssen. Es empfiehlt sich daher, den eigenen Arbeitsvertrag und etwaige tarifliche Bestimmungen zu prüfen, um Klarheit über die Situation zu erhalten.

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